bis zu 80% Förderung*
Deutsche Fördermittel Agentur
Deutsche Fördermittel Agentur

Wir sichern Ihnen die höchstmögliche Förderung.

Nutzen Sie Ihre Fördermöglichkeiten optimal aus. Je nach Maßnahme, Gebäude und persönlichen Voraussetzungen können Förderungen von bis zu 80 % möglich sein. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und begleiten Sie von der Beratung bis zur Antragstellung.

Förderpotenzial prüfen Wir zeigen Ihnen, welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben infrage kommen.
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*Die tatsächliche Förderhöhe ist abhängig von Förderprogramm, Maßnahme und individuellen Voraussetzungen.

Energieberatung Duisburg

Als zugelassene Energieberater in Duisburg begleiten wir Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden von der ersten Analyse bis zur abgeschlossenen Förderung. Wir erstellen Ihnen einen Sanierungsfahrplan, helfen Ihnen beim BAFA-Antrag oder KfW-Förderung. Uns sind die aktuellen Förderprogramme bekannt und holen für Sie die maximalen Förderungen raus.

Unsere Leistungen im Überblick

Energetische Sanierung
 Wir entwickeln für Ihr Gebäude einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und begleiten Sie durch alle Schritte – von der Erstanalyse des Objekts über die Maßnahmenplanung bis zur Beantragung der passenden Fördermittel bei der BAFA oder KfW.

Baubegleitung
Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten übernehmen wir die energetische Fachplanung und Baubegleitung Ihres Projekts. Wir prüfen die fachgerechte Ausführung der Maßnahmen und sichern damit Ihre Förderansprüche.

Energetische Berechnung & Energiebedarf berechnen
Sie benötigen eine energetische Berechnung für Verkauf, Vermietung oder Neubau? Wir erstellen Bedarfs- und Verbrauchsberechnungen für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Energieberater: Zertifizierte Experten für Energieeffizienz

Unsere Leistungen als Energieberater – Ihre Vorteile

Wenn Sie sich für die Deutsche Fördermittel Agentur entscheiden, erhalten Sie einen Rundum-Service zur Steigerung der Energieeffizienz in Ihrem Gebäude. Wir beraten Sie zu geeigneten Lösungen für eine nachhaltige Energienutzung. Im Mittelpunkt der Beratung stehen Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen.

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäuden erfordern laut Gesetzgeber oftmals einen zertifizierten Energieeffizienzberater. Das ist ein Sachverständiger, der für die Planung, Abnahme und Bewertung der durchzuführenden Maßnahmen zuständig ist.

Sie haben noch keinen Energieeffizienzberater? Dann sind Sie hier richtig.

DFA PREMIUMSERVICE

Rechnungsbeispiele

Förderbeispiele · Stand ab 21.07.2026

BAFA- und KfW-Förderung im direkten Vergleich

Die folgenden Beispielrechnungen zeigen, wie sich aktuelle Förderbedingungen auf typische energetische Maßnahmen auswirken können. Die tatsächliche Förderhöhe hängt immer vom Gebäude, der Maßnahme und den persönlichen Voraussetzungen ab.

BAFA
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen
Stand 21.07.2026

Beispiel: Fußbodenheizung & Bodenbelag

Fußbodenheizung
12.500,00 €
Bodenbelag
10.500,00 €
Zwischensumme Maßnahmen
23.000,00 €
Sanierungsfahrplan (iSFP)
1.699,00 €
Energetische Fachplanung
1.400,00 €
Gesamtkosten Beispiel
24.699,00 €
BAFA-Grundförderung 15 %
− 3.450,00 €
Fachplanung / Baubegleitung 50 %
− 700,00 €
Beispielhafte Kosten
nach Abzug dieser Förderung
20.549,00 €
15
15 % Grundförderung

Für förderfähige BAFA-Einzelmaßnahmen gilt laut aktueller Übersicht eine Grundförderung von 15 %.

60
Bis 60.000 € Kostenrahmen mit iSFP

Bei der ersten Wohneinheit steigt der Kostenrahmen bei Vorliegen eines iSFP von 30.000 € auf 60.000 €.

+5
Neuregelung beim iSFP-Bonus

Der zusätzliche Bonus von 5 % gilt laut Übersicht nur für Kosten oberhalb der normalen Förderhöchstgrenze. Im dargestellten 23.000-€-Beispiel greift er daher nicht.

BAFA-Förderung 2026

  • 15 % Grundförderung für förderfähige Einzelmaßnahmen
  • Erhöhter Kostenrahmen bei einem vorhandenen iSFP
  • Fachplanung und Baubegleitung separat förderfähig
15%
Grund-
förderung
KfW
BEG EM – Heizungsförderung
Stand 21.07.2026

Beispiel: Wärmepumpe

Wärmepumpe
32.000,00 €
Förderfähige Ausgaben 1. Wohneinheit
28.000,00 €
Gesamtkosten Beispiel
32.000,00 €
Grundförderung 30 %
8.400,00 €
Klimageschwindigkeitsbonus +16 %
4.480,00 €
Beispiel-Zuschuss ohne Einkommensbonus: 46 %
− 12.880,00 €
Beispielhafte Kosten
nach Abzug Förderung
19.120,00 €
30
30 % Grundförderung

Für Wärmepumpen gilt laut Förderübersicht eine Grundförderung von 30 %.

16
+16 % Klimageschwindigkeitsbonus

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann zusätzlich der Klimageschwindigkeitsbonus berücksichtigt werden.

28
28.000 € für die erste Wohneinheit

Seit 21.07.2026 sind für die erste Wohneinheit maximal 28.000 € als förderfähige Ausgaben vorgesehen.

KfW-Heizungsförderung 2026

  • 30 % Grundförderung
  • bis zu +16 % Klimageschwindigkeitsbonus
  • zusätzlicher Einkommensbonus von 10 %, 30 % oder 40 % möglich
  • laut Übersicht maximal 70 %, bei 40-%-Einkommensbonus bis 80 %
46%
Beispiel ohne
Einkommensbonus

Förderhöchstgrenzen ab 21.07.2026

BAFA ohne iSFP 1. WE: 30.000 €
2.–6. WE: je 15.000 €
ab 7. WE: je 8.000 €
BAFA mit iSFP 1. WE: 60.000 €
2.–6. WE: je 30.000 €
ab 7. WE: je 15.000 €
KfW Heizungsförderung 1. WE: 28.000 €
2.–6. WE: je 15.000 €
ab 7. WE: je 8.000 €
Beispielrechnungen ohne Gewähr. Die konkrete Förderfähigkeit und Förderhöhe ist abhängig von Maßnahme, Gebäude, Antragsteller, technischen Voraussetzungen, Zeitpunkt der Antragstellung und den jeweils geltenden Förderbedingungen. Die separate Förderung der Erstellung eines iSFP wurde in der BAFA-Beispielrechnung bewusst nicht abgezogen, da die Höhe dieser Förderung in der hier zugrunde gelegten hochgeladenen BEG-EM-Förderübersicht nicht ausgewiesen ist.

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